Die Prozesse der Beratung und Entscheidung der maßgeblichen Aufgaben der Braunkohlesanierung sind der Kerngegenstand der Arbeit des StuBA.
Die Tätigkeit des StuBA seit seiner Gründung ist von Kontinuität und Stabilität geprägt. Um die gestellten Aufgaben zielgerichtet zu erfüllen, ist eine konzentrierte Arbeit des Bund-Länder-Gremiums notwendig. Eine wesentliche Voraussetzung für das effektive Wirken des StuBA wie der Regionalen Sanierungsbeiräte ist die umsichtige Vorbereitung der erforderlichen und weitreichenden Entscheidungen durch die Beschäftigten der Bund-Länder-Geschäftsstelle.
Die Vorgänge und eingereichten Anträge werden in den jährlich vier Sitzungen des StuBA beraten und entschieden. Im Zeitraum von 1995-2023 waren das in zusammen 143 Sitzungen bisher über 2.700 Anträge und Änderungsanträge. In den Regionalen Sanierungsbeiräten wurden darüber hinaus in über 400 Sitzungen mehr als 1.900 Anträge behandelt. Einmal im Jahr findet eine Sitzung des StuBA direkt vor Ort in einem Sanierungsgebiet statt, wo sich die StuBA-Mitglieder einen persönlichen Eindruck vom Sanierungsfortschritt verschaffen.
Von den bislang eingereichten rd. 4.100 Teilobjekten – als kleinste Antragseinheit - sind fast 75 Prozent abgeschlossen und weitere 25 Prozent in Realisierung.