Der StuBA ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung.
Auftrag und Aufgaben des StuBA sind in der Geschäftsordnung geregelt, die erstmals 1995 fixiert und 2014 neu gefasst wurde.
Dazu gehören insbesondere:
- Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung,
- Genehmigung der Gesamtplanung,
- Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung,
- Erstellung der Finanzierungsplanung,
- Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling),
- Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren,
- Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und
- Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB).
Das wichtigste Arbeitsprinzip ist die satzungsgemäß herzustellende Einstimmigkeit der durch den StuBA zu fassenden Beschlüsse.