Im Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) entscheiden und kontrollieren Bund und Länder die Sanierungsmaßnahmen.
Für die Erarbeitung der inhaltlichen Vorgaben zur Lösung der länder- und unternehmensübergreifenden Sanierungsaufgaben in der Braunkohle wurde bereits 1992 eine Steuerungsgruppe unter Vorsitz des Bundesumweltministeriums und der Mitwirkung der zuständigen Bundesministerien, der betroffenen Bundesländer, der Treuhandanstalt (THA), der jeweiligen Gewerkschaften und der Braunkohlenunternehmen etabliert.
Mit Beendigung der Tätigkeit der THA begann die Transformation der Steuerungsgruppe in ein regelmäßig und kontinuierlich agierendes Bund-Länder-Gremium. Die Vorbereitungen zu dessen Bildung wurden Anfang 1994 vorangetrieben und mündeten schließlich in einer klaren Positionierung von Bund und Braunkohleländern zur langfristigen Finanzierung und Organisation der Braunkohlesanierung. Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung nahm schließlich 1995 als Nachfolger der Steuerungsgruppe seine Arbeit auf und entscheidet bis heute vier Mal im Jahr über die Durchführung und Finanzierung neuer Sanierungsmaßnahmen und über Grundsätze der Sanierung.