Die Braunkohlesanierung beinhaltet die Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung der vormals vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen.
In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik damit in Anbetracht der riesigen Tagebaurestlöcher sowie gravierender Altlasten auch vor eine gigantische ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und mit der sogenannten Braunkohlesanierung begonnen. Inzwischen ist die Braunkohlesanierung weit vorangeschritten. Dort, wo zu DDR-Zeiten in exzessivem Ausmaß Braunkohle abgebaut und verarbeitet wurde, gibt es heute vielerorts vielfältige, attraktive Landschaften. Die Braunkohlesanierung ist damit zu einem auch international anerkannten Erfolgsprojekt des Bundes und der betreffenden Bundesländer geworden. Ein Stück des Weges ist allerdings noch zu gehen. Für die nächsten Schritte haben der Bund und die Länder im Dezember 2022 weitere 1,44 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
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20 Jahre Verwaltungsabkommen
Eine anschauliche Darstellung der Hintergründe und des Verlaufs der Braunkohlesanierung, verbunden mit den Kommentaren maßgeblicher Akteure, findet sich in der 2012 erschienenen Publikation „20 Jahre Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung – Gesichter und Geschichten der Braunkohlesanierung“.