Die Geschäftsstelle unterstützt den StuBA bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben vor allem durch die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen.
Im Kern geht es dabei um die Sichtung, Prüfung und Bewertung der von der Projektträgerin LMBV geplanten und beantragten Sanierungsmaßnahmen auf der Basis der Festlegungen zum Antragsverfahren für die Projektförderung. Die dazu nötigen Arbeiten der Geschäftsstelle umfassen:
- Entgegennahme der Projektanträge mit Projektbeschreibung, -struktur und -ablauf
- Prüfung der beantragten Teilobjekte gemäß deren Beschreibung und Erstellung eines Prüfvermerks als Grundlage für eine Entscheidung des RSB
- Prüfung der Finanzierungsanträge der LMBV nach inhaltlichen und wirtschaftlichen Kriterien sowie Vorlage einer Entscheidungsempfehlung für den StuBA
- Prüfung der Abrufe der Finanzmittel bei den Bundesländern
- Prüfung der Verwendungsnachweise des Projektträgers einschließlich der Zwischennachweise
- Stichprobenhafte Bewertung der Ausschreibung von Sanierungsmaßnahmen
- Prüfung der projektbezogenen Plan- bzw. Budgetrechnungen
- Prüfung der Quartalsberichte vor allem hinsichtlich des Sanierungsfortschritts, der Kostenentwicklung und der Abweichungen zum Plan
- Jährliche Vorlage der Ist-Finanzierung zur Genehmigung durch den StuBA
Die umfassenden und vielschichtigen Informationen und Vorgänge werden mit Hilfe einer komplexen Datenbank zur Antragsprüfung erfasst, verarbeitet und dokumentiert, wobei der Datenaustausch fast immer durch die direkte Übernahme der Daten aus der Sanierungsdatenbank der LMBV erfolgt.